Gericht eröffnet Möglichkeit der "besseren" Sozialversicherung für Tangueros/-as
Eigentlich scheint dies eher ein Beitrag für eine Humor-Seite. Dennoch sollte nicht verkannt werden, dass die selbständigen Tangotänzer und
Tangolehrerinnen Selbständige sind. Und auch bei Selbständigen werden Steuern und Sozialabgaben zuweilen zur drückenden Last. Wer in die Künstlersozialkasse einzahlen kann, hat für die Sozialabgaben Vorteile. Und
Tango ist - so das Sozialgericht Reutlingen im Jahr 2003 Kunst, die ausübenden Künstler daher in die Künstlersozialkasse aufzunehmen! Nachfolgend die entsprechende Pressemitteilung des DeutschenAnwaltVerein (DAV) www.anwaltverein.de .
* Siegfried Exner *
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